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   Dienst- und Besoldungsrecht   Arbeitsrecht  I  Beihilfe  I  NKF  I   Vewaltungsstrukturreform .


Arbeitsrecht aktiv gestalten

„Dienstgemeinschaft“ ist nicht nur ein Begriff für die unmittelbar eigene Dienststelle. Dienstgemeinschaft ist auch die Gemeinschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin in Kirche und Diakonie in den drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe.
Sie haben sich über ihre jeweiligen - berufsbezogenen - Interessensgruppen und -verbände zusammengeschlossen im Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rheinland-Westfalen-Lippe. Der Berufsverband RVM gehörte 1948 bereits zu den Gründungsmitgliedern.

Jedes Mitglied des RVM ist automatisch und ohne einen gesonderten Beitrag Mitglied im vkm-rwl.

Die am häufigsten gestellte Frage in diesem Zusammenhang: Was bringt mir das?

Die Antworten:
Vertretung in der Arbeitsrechtlichen
.Kommission Rheinland-
.Westfalen-Lippe (ARK-RWL)
Rechtsschutz und arbeitsrechtliche Beratung
Schulungen und Informationsveranstaltungen
Veröffentlichungen


KZVK








 
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1. Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (ARK-RWL)

Der vkm-rwl vertritt alle Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie in RWL in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK-RWL), in der das Arbeitsrecht gesetzt und weiterentwickelt wird.

Die Zahl der zu stellenden Mitglieder für die Kommission hängt von der Zahl der zu vertretenden Mitarbeitenden, also der Mitglieder des Verbandes ab. Somit kann nur ein starker Verband mit vielen Mitgliedern letztendlich viel verändern.

In der aktuellen Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission-RWL (bis 2018) stellt der vkm-rwl insgesamt 14 Mitglieder inklusive der stellvertretenden Mitglieder, von denen ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied RVM-Mitglieder sind.


2. Rechtsschutz und arbeitsrechtliche Beratung


Jedes Mitglied hat über den vkm-rwl Rechtsschutz in dienst-, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Jedes Mitglied kann sich über die Geschäftsstelle des vkm-rwl (Beratgerstr. 36, 44149 Dortmund,
Tel. 0231 579743 oder E-Mail: info@vkm-rwl.de) in allen arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen. Der vkm-rwl kann Kontakte zu versierten Anwaltskanzleien herstellen.

3. Schulungen und Informationsveranstaltungen

Der vkm-rwl bietet externe und interne Schulungen zu arbeitsrechtlichen Fragen, zu Fragen des BAT-KF und des Mitarbeitervertretungsrechts an. Zudem berät er
Mitarbeitervertretungen beim Abschluss von Dienstvereinbarungen: Altersteilzeit, Beschäftigungssicherungsordnung, Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, Zeiterfassung, Datenschutz, Entgeltumwandlung, um nur einige Themen zu nennen.

Der RVM und der vkm-rwl (www.vkm-rwl.de) bieten gerne in Ihrer Dienststelle oder Region allgemeine oder spezielle Informationsveranstaltungen an. Sprechen Sie uns an!


4. Veröffentlichungen

Zur Unterstützung der Mitglieder und allen, am kirchlichen Arbeitsrecht Interessierten, veröffentlicht der vkm-rwl die aktuellen Arbeitsrechtsregelungen in Form eines Handbuches und als CD-ROM.

Durch Ihre Mitgliedschaft im RVM stärken Sie Ihren Einfluss auf die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts. Machen Sie mit!



 
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