Seit dem Jahr 1958 engagiert sich der RVM durch kompetente Mitglieder des RVM für Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Beihilferechtes.
Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der finanziellen Beihilfe in Krankheitsfällen von beamteten und angestellten Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche, die Vermittlung und Erläuterung von Gesetzestexten und Richtlinien, sowie praktische Hilfestellungen hat sich der Beihilfeausschuss zur Aufgabe gemacht.
Dazu zählt bis heute die Erarbeitung von Texten zur jeweils aktuellen Not-
verordnungen, Ausführungsbestimmungen, zu
sämtlichen gültigen Verfügungen durch die Landeskirche, Muster für die Bearbeitung der Beihilfen, Erläuterungen, Merkblätter und Stichwortverzeichnisse.
Im Jahr 1999 wurden die kirchlichen Besonderheiten im Beihilferecht weitgehend aufgehoben. Seit dem Jahr 2000 gilt in der Ev. Kirche im Rheinland fast ausschließlich das staatliche Recht des Landes Nordrhein-Westfalen. Besonders für die nicht im Beamtenverhältnis beschäftigten Mit-
arbeitenden wurden ab diesem Zeitpunkt die Beihilfeleistungen stark eingeschränkt. Leistungen an Beamtinnen und Beamte wurden ebenso mit deutlichen Einschränkungen (u. a. durch die „Kostendämpfungspauschale“) versehen.