„Die Kirchenleitung wird beauftragt, schnellst-möglich das „Neue kirchliche Finanzwesen (NKF)“ unter einheitlichen Voraussetzungen in der Evangelischen Kirche im Rheinland einzuführen.“
Zur Umsetzung dieses Beschlusses der Landessynode wurde 2006 ein hauptamtliches Projektteam eingestellt. Begleitet wird der gesamte Umstellungsprozess durch eine von der Kirchenleitung eingesetzte Lenkungsgruppe bzw. einen Lenkungsausschuss.
Mitglieder des RVM waren bzw. sind in allen NKF-Projekt- und Arbeitsgruppen tätig.
Einzelheiten zum aktuellen Projektstand können unter der Internetadresse www.ekir.de/nkf abgefragt werden.
Beginnend im Jahr 2000 hat der Vorstand des RVM über notwendige Veränderungen im Finanzwesen nachgedacht. Unter dem Arbeitstitel „AG Finanzmanagement 2010“ kam erstmalig Anfang 2001 eine Arbeitsgruppe zusammen, um Schritte und Wege für den Einstieg in ein Neues Kirchliches Finanzmanagement zu erarbeiten. Festgestellt wurde bereits damals, dass es dabei nicht mehr um die Grundsatzfrage des „ob“, sondern einzig und allein noch um das „wie“ des Einstiegs ging. Die vergleichbare Entwicklung im öffentlichen Bereich – Neue Steuerungsmodelle – war bereits weit fortgeschritten. Erste Ansätze im kirchlichen Bereich in anderen Landeskirchen zeigten, dass die für den öffentlichen Bereich gefundenen Lösungen nicht ohne weiteres übertragen werden konnten.
Ende 2002 hat der Vorstand das Landes-
kirchenamt um eine aktive und lenkende
Beteiligung in diesem Prozess gebeten, da dem RVM als auf ehrenamtlicher Basis arbeitender Berufsverband eine umfassende weitere Bearbeitung des Themas nicht möglich war.
Nach mehreren Gesprächen hat dann die Kirchenleitung mit Beschluss vom 26.09.2003 eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe berufen und diese beauftragt, sich mit dem Erhalt und der Sicherung der Handlungs-
fähigkeit aller kirchlicher Ebenen unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung des kirchlichen Finanzwesens zu befassen. Ziel sollte auch die nachhaltige und generationenübergreifenden Sicherung der vorhandenen Ressourcen im Sinne der Substanzerhaltung sein. Aufgrund des Abschlussberichtes dieser Gruppe hat die Landessynode 2006 folgenden Beschluss gefasst:
Im Abschlussbericht der „AG Finanzmanagement 2010 des RVM“ vom 2.7.2002
wurde festgestellt:
„Wirtschaftliches Handeln wie auch Transparenz über Mittelherkunft und –verwendung erfordern mehr Informationen als den bloßen Nachweis von Einnahmen und Ausgaben der derzeitigen Haushaltspläne. Aussagen zum betriebswirtschaftlichen Werteverzehr, dem Ressourcenverbrauch, sind ebenso unverzichtbar.
Das derzeitige Rechnungswesen liefert den Leitungsorganen und sonstigen Verantwortlichen nur unzureichende Entscheidungshilfen um die „Wirtschaftlichkeit“ kirchlichen Handelns zu erhöhen, aber auch um gebotene Einsparungen vornehmen zu können. Vorrangiges Ziel wirtschaftlichen Handelns ist die Sicherung von Arbeitsbereichen und –plätzen, in aller Regel durch Verbesserung der Einnahmen.
„Wirtschaftlichkeit heißt: Die richtigen Dinge richtig tun!“ (aus Beschreibung eines künftigen kirchlichen Finanzmanagements und Rechnungswesen von Peter Stoll und Rudolf X.Ruter)
Wirtschaftlichkeit wird definiert durch Effektivität und Effizienz. Effektivität beschreibt den Grad der Zieler-reichung - die richtigen Dinge tun. Effizienz beschreibt den Grad der Kostenintensität - die Dinge richtig tun.
Wirtschaftliches Handeln erfordert Kostentransparenz und Kostenbewusstsein. Kostentransparenz erfordert Produktorientierte statt Organisationsorientierter Haushalte.
Damit verbunden ist eine umfassende qualitative Planung kirchlicher Arbeit, Ansätze hierzu finden sich in Gemeindekonzeptionen.“
(Der vollständige Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ist in der Anlage nachlesbar)