Dienst- und Besoldungsrecht
Der RVM wirkt bei der Entwicklung des Dienst- und Besoldungsrechtes für beamtete Mitarbeitende in der Ev. Kirche im Rheinland mit.
Hierzu wurde im Jahr 2005 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreten des westfälischen Verbandes der VKM-Dienstrechtsausschuss begründet.
Seither arbeitet der RVM verstärkt als Interessenvertretung für die rd. 400 Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Verwaltungsdienst der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe in den Bereichen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht.
Nach einer ersten Analyse und Beurteilung des Bestandes entwickelten sich weitere Schwerpunkte u. a. in der Strukturdebatte der Ev. Kirche im Rheinland mit Blick auf die geplanten Veränderungen im Dienst- und Arbeitsrecht (Stichwort: AG II, Prioritätendiskussion im Dienst- und Arbeitsrecht), die Einschnitte bei den Besoldungen (Stichwort: Kostendämpfungspauschale, Arbeitszeit, Sonderzuwendungen etc.), die Neubewertung der Stellen in der Ev. Kirche von Westfalen, sowie aktuelle Fragestellungen zur amtsangemessenen Alimentation (Besoldung und Versorgung) von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten.
Der Dienstrechtsausschuss beschäftigt sich aktuell mit Änderungen zur Reform des Dienstrechtes und begleitet durch Vertreter/innen in der Kommission die Bewertung der Stellen im gehobenen und höheren Verwaltungsdienst in der EKiR.
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